KIPA - Sichere Luftfracht - page 2

Der neue Sicherheits-Standard
Seit den Anschlägen des 11. September 2001 werden die
Sicherheitsbestimmungen in der Luftfahrt immer wieder ver-
schärft. Davon betroffen sind nicht nur Personen, sondern auch
Warensendungen.
Im März 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 300/2008 des
Europäischen Parlaments in Kraft getreten. Darin finden sich
neue Regeln, wie Unternehmen ihre Luftfracht in der zivilen
Luftfahrt abwickeln müssen. Außerdem sind die Begriffe
»Bekannter Versender« und »Reglementierter Beauftragter«
neu definiert worden.
Die bisherigen Sicherheitserklärungen für Bekannte Ver-
sender verlieren zum 28. April 2013 ihre Gültigkeit.
Die Bedeutung für Sie als »Hersteller«
Sichere Luftfracht heißt: Der Gesetzgeber erwartet von zu ver-
sendender Luftfracht eine »sichere Lieferkette« vom Versender
zum Flughafen. Anders formuliert: Von Ihnen (Hersteller), über
den Verpackungsbetrieb und Spediteur bis hin zur Airline.
Hierbei müssen klar definierte Sicherheitsregeln eingehalten
werden, damit Luftfracht von vornherein als »sicher« angeseh-
en werden kann
und nicht noch zusätzlich auf dem Flughafen
kontrolliert werden muss. Sonst können zusätzliche, erhebliche
Kosten und verspätete Liefertermine die unangenehme Folge sein.
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